Beschluss Nr. B953/89 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1990
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Zusammenfassung
Ablehnung der Beschwerde hinsichtlich des ersten Absatzes des Spruches des angefochtenen Bescheides; Zurückweisung hinsichtlich des zweiten und dritten Absatzes des Spruches mangels normativen Inhaltes
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Auszug
Beschluss Nr. B953/89 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.1990GeschäftszahlB953/89Sammlungsnummer******LeitsatzAblehnung der Beschwerde hinsichtlich des ersten Absatzes des Spruches des angefochtenen Bescheides; Zurückweisung hinsichtlich des zweiten u...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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