Beschluss Nr. B1278/89 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1990

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung einer (zweiten) Beschwerde gegen einen bereits vor dem Verfassungsgerichtshof angefochtenen Bescheid mangels Legitimation; Konsumierung des Beschwerderechts mit Einbringung der ersten Beschwerde; keine Abtretung der Beschwerde im Falle der Zurückweisung bzw. bei Beschwerden gegen Entscheidungen von weisungsungebundenen Verwaltungsbehörden mit richterlichem Einschlag

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Auszug


Beschluss Nr. B1278/89 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1990

Geschäftszahl

B1278/89

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

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