Beschluss Nr. B1278/89 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1990
Angeknüpft als:
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Zusammenfassung
Zurückweisung einer (zweiten) Beschwerde gegen einen bereits vor dem Verfassungsgerichtshof angefochtenen Bescheid mangels Legitimation; Konsumierung des Beschwerderechts mit Einbringung der ersten Beschwerde; keine Abtretung der Beschwerde im Falle der Zurückweisung bzw. bei Beschwerden gegen Entscheidungen von weisungsungebundenen Verwaltungsbehörden mit richterlichem Einschlag
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Auszug
Beschluss Nr. B1278/89 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.02.1990GeschäftszahlB1278/89Sammlungsnummer******LeitsatzSiehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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