Beschluss Nr. B19/90 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1990
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Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde eines Strafgefangenen wegen verfassungswidriger Haftbedingungen und unmenschlicher Behandlung mangels Zuständigkeit des VfGH
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Auszug
Beschluss Nr. B19/90 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1990
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.1990GeschäftszahlB19/90Sammlungsn...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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