Beschluss Nr. B499/89 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1990

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Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; Fehlen des Hinweises auf Beschwerdemöglichkeit bei Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof in der Rechtsmittelbelehrung ohne Einfluß auf Fristenlauf

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Auszug


Beschluss Nr. B499/89 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1990

Geschäftszahl

B499/89

Sammlungsnummer

12249

Leitsatz

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; Fehlen des Hinweises auf Beschwerdemöglichkeit bei Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof in der Rechtsmittelbelehrung ohne Einfluß auf Fristenlauf

Spruch

1. Der Wiedereinsetzungsantrag wird abgewiesen.

2. Di...

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