Beschluss Nr. B1231/89,G313/89 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1990

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein zweitinstanzliches Strafurteil mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen sowie eines Individualantrages auf Aufhebung des §114 Abs1 StGB mangels Legitimation

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B1231/89,G313/89 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1990

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1990

Geschäftszahl

B1231/89,G313/89

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurüc...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen