Erkenntnis Nr. B1436/88 im Verfassungsgerichtshof, 3. Oktober 1989

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Keine Bedenken gegen die vom Gesetzgeber etappenweise in Angriff genommene Anpassung des Witwerversorgungsgenusses an den der Witwe im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; keine Verletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1436/88 im Verfassungsgerichtshof, 3. Oktober 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1989

Geschäftszahl

B1436/88

Sammlungsnummer

12180

Leitsatz

Keine Bedenken gegen die vom Gesetzgeber etappenweise in Angriff genommene Anpassung des Witwerversorgungsgenusses an den der Witwe im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; keine Verletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.  1. Der Beschwerdeführer (welcher als Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Bundesdienstverhältnis st...

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