Erkenntnis Nr. B1278/88 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1989

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Zusammenfassung


Abweisung des Antrages auf Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb einer Spielbank wegen Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Höchstzahl für die zu vergebenden Konzessionen; keine scharfe Trennung zwischen Monopolen und Regalen vor Inkrafttreten der Kompetenzartikel des B-VG; keine Bedenken gegen das GlücksspielG aus kompetenzrechtlicher Sicht; zahlenmäßige Begrenzung der Spielbankenkonzessionen aus den besonderen Umständen des Spielbankenbetriebes und der notwendigen Aufsicht gerechtfertigt; keine Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot und die Freiheit der Erwerbsbetätigung; keine denkunmögliche, keine gleichheitswidrige Gesetzesanwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1278/88 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1989

Geschäftszahl

B1278/88

Sammlungsnummer

12165

Leitsatz

Abweisung des Antrages auf Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb einer Spielbank wegen Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Höchstzahl für die zu vergebenden Konzessionen; keine scharfe Trennung zwischen Monopolen und Regalen vor Inkrafttreten der Kompetenzartikel des B-VG; keine Bedenken gegen das GlücksspielG aus kompetenzrechtlicher Sicht; zahlenmäßige Begrenzung der Spielbankenkonzessionen aus den besonderen Umständen des Spielbankenbetriebes und der notwendigen Aufsicht gerechtfertigt; keine Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot und die Freiheit der Erwerbsbetätigung; keine denkunmögliche, keine gleichheitswidrige Gesetzesanwendung

Spruch

Die beschwerdeführende G...

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