Erkenntnis Nr. B390/86 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1989
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Festnahme des Beschwerdeführers wegen Verdachts des Ladendiebstahls, Durchsuchung seines PKW sowie Beschlagnahme von Gegenständen, die im PKW und der Wohnung des Beschwerdeführers gefunden wurden; Zulässigkeit der Beschwerde bis zur Erlassung einer richterlichen Verfügung; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit; keine Verletzung des Eigentumsrechts; Unzulässigkeit der gegen die Art der Anhaltung gerichteten Beschwerde wegen fehlender Erweislichkeit der Vorgänge
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B390/86 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1989
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1989GeschäftszahlB390/86Sammlungsnummer12136LeitsatzFestnahme des Beschwerdeführers wegen Verdachts des Ladendiebstahls, Durchsuchung seines PKW sowie Beschlagnahme von Gegenständen, die im PKW und der Wohnung des Beschwerdeführers gefunden wurden; Zulässigkeit der Beschwerde bis zur Erlassung einer richterlichen Verfügung; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit; keine Verletzung des Eigentumsrechts; Unzulässigkeit der gegen die Art der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder