Erkenntnis Nr. B390/86 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1989

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Zusammenfassung


Festnahme des Beschwerdeführers wegen Verdachts des Ladendiebstahls, Durchsuchung seines PKW sowie Beschlagnahme von Gegenständen, die im PKW und der Wohnung des Beschwerdeführers gefunden wurden; Zulässigkeit der Beschwerde bis zur Erlassung einer richterlichen Verfügung; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit; keine Verletzung des Eigentumsrechts; Unzulässigkeit der gegen die Art der Anhaltung gerichteten Beschwerde wegen fehlender Erweislichkeit der Vorgänge

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Auszug


Erkenntnis Nr. B390/86 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1989

Geschäftszahl

B390/86

Sammlungsnummer

12136

Leitsatz

Festnahme des Beschwerdeführers wegen Verdachts des Ladendiebstahls, Durchsuchung seines PKW sowie Beschlagnahme von Gegenständen, die im PKW und der Wohnung des Beschwerdeführers gefunden wurden; Zulässigkeit der Beschwerde bis zur Erlassung einer richterlichen Verfügung; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit; keine Verletzung des Eigentumsrechts; Unzulässigkeit der gegen die Art der...

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