Beschluss Nr. V13/89 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1989

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrages einer Gemeinde (als Sozialhilfeträger) auf Aufhebung des §2 der Stmk. SozialhilfeV wegen fehlender Legitimation; kein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht durch den Auftrag, eine Angelegenheit der Sozialhilfe im eigenen Wirkungsbereich hoheitlich zu besorgen

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Auszug


Beschluss Nr. V13/89 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1989

Geschäftszahl

V13/89

Sammlungsnummer

12097

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrages einer Gemeinde (als Sozialhilfeträger) auf Aufhebung des §2 der Stmk. SozialhilfeV wegen fehlender Legitima...

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