Beschluss Nr. V13/89 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1989
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Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrages einer Gemeinde (als Sozialhilfeträger) auf Aufhebung des §2 der Stmk. SozialhilfeV wegen fehlender Legitimation; kein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht durch den Auftrag, eine Angelegenheit der Sozialhilfe im eigenen Wirkungsbereich hoheitlich zu besorgen
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Auszug
Beschluss Nr. V13/89 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1989
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum21.06.1989GeschäftszahlV13/89Sammlungsnummer12097LeitsatzZurückweisung des Individualantrages einer Gemeinde (als Sozialhilfeträger) auf Aufhebung des §2 der Stmk. SozialhilfeV wegen fehlender Legitima...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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