Erkenntnis Nr. B1837/88 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1989

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Zusammenfassung


Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekutivorgan an Ort und Stelle; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ohne bescheidmäßige Deckung; als Maßnahme unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar; Verletzung des Hausrechtes und des Eigentumsrechtes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1837/88 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1989

Geschäftszahl

B1837/88

Sammlungsnummer

12072

Leitsatz

Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekutivorgan an Ort und Stelle; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ohne bescheidmäßige Deckung; als Maßnahme unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfech...

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