Beschluss Nr. B1972/88,G9/89 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1989

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Zusammenfassung


Abweisung des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit eines Individualantrages auf Aufhebung der §§21 Abs1, 31 Abs1 sowie §56 Abs1 und Abs2 der Dienstordnung für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien 1966

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Auszug


Beschluss Nr. B1972/88,G9/89 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1989

Geschäftszahl

B1972/88,G9/89

Sammlungsnummer

12058

Leits...

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