Erkenntnis Nr. B1383/88 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1989

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Zum Inhalt des Gleichheitsgebotes; Begriff der "Klasse"; Standesrecht; verfassungskonforme Auslegung des §10 Abs2 RAO und §2 DSt

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1383/88 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1989

Geschäftszahl

B1383/88

Sammlungsnummer

12032

Leitsatz

Zum Inhalt des Gleichheitsgebotes; Begriff der "Klasse"; Standesrecht; verfassungskonforme Auslegung des §10 Abs2 RAO und §2 DSt

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Di...

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