Beschluss Nr. B676/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1989

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Zusammenfassung


Hinreichende Klärung der maßgeblichen Vorfälle nicht möglich; kein Nachweis für die vom Beschwerdeführer behaupteten Mißhandlungen - Fehlen eines geeigneten Beschwerdegegenstandes

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Auszug


Beschluss Nr. B676/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1989

Geschäftszahl

B676/88

Sammlungsnummer

11950

Leitsatz

Hinreichende Klärung der maßgeblichen Vorfälle nicht möglich; kein Nachweis für die vom Beschwe...

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