Erkenntnis Nr. B1609/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1989

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Abweisung von Anträgen auf Eintragung der Übertragung von Patenten im Patentregister; keine denkunmögliche Anwendung des §43 Abs6

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1609/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1989

Geschäftszahl

B1609/88

Sammlungsnummer

11960

Leitsatz

Abweisung von Anträgen auf Eintragung der Übertragung von Patenten im Patentregister; keine denkunmögliche Anwendung des §43 Abs6

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochten...

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