Beschluss Nr. B1695/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1989

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Beschlagnahme eines PKW in Durchführung eines richterlichen Befehls; Vorgangsweise dem Gericht zuzurechnen; vor dem VfGH anfechtbare Überschreitung der Ermächtigung nicht behauptet - Zurückweisung der Beschwerde

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Auszug


Beschluss Nr. B1695/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1989

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1989

Geschäftszahl

B1695/88

Sammlungsnummer

11961

Leitsatz

Beschlagnahme eines PKW...

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