Erkenntnis Nr. B13/88,B150/88 im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 1988

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Zusammenfassung


GewerbesteuerG 1953 §2 Z6; BAO §§34 bis 47; Einräumung abgabenrechtlicher Begünstigungen als Folge der - rechtlich durchsetzbaren - Anerkennung als Religionsgesellschaft verfassungsrechtlich unbedenklich

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Auszug


Erkenntnis Nr. B13/88,B150/88 im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1988

Geschäftszahl

B13/88,B150/88

Sammlungsnummer

11931

Leitsatz

GewerbesteuerG 1953 §2 Z6; BAO §§34 bis 47; Einräumung abgabenrechtlicher Begünstigungen als Folge der - rechtlich durchsetzbaren - Anerkennung als Religionsgesellschaft verfassungsrechtlich unbedenklich

Spruch

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Begründung

En...

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