Beschluss Nr. V87/88 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 1988

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Georgen/Gusen vom 14. Oktober 1986, soweit er für ein im Eigentum der ASt. stehendes Grundstück eine von der bisherigen Nutzungsart verschiedene Widmung festlegt; keine Darlegung solcher Wirkungen, die eine unmittelbare Beeinträchtigung der Rechtssphäre der ASt. mit sich brächten; keine Legitimation

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. V87/88 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1988

Geschäftszahl

V87/88

Sammlungsnummer

11919

Leitsatz

Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Georgen/Gusen vom 14. Oktober 1986, soweit er für ein im Eigentum der ASt. stehen...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen