Erkenntnis Nr. B380/85 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 1988

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B380/85 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1988

Geschäftszahl

B380/85

Sammlungsnummer

11895

Leitsatz

Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand

Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; Öffnung ei...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen