Erkenntnis Nr. G64/88 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1988

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Zusammenfassung


Art140 Abs1 B-VG; OÖ PolizeistrafG idF LGBl. 94/1985; Individualantrag auf Aufhebung des letzten Halbsatzes in §2 Abs3 litb betreffend die Beschränkung von Ankündigungen, die der Anbahnung von Prostitution dienen; Provokation eines Verwaltungsstrafverfahrens nicht zumutbar - Legitimation gegeben; keine Bedenken aus kompetenzrechtlicher Sicht; keine Bedenken in Hinblick auf Art13 StGG iVm. Art10 Abs1 und Abs2 MRK - Fernhalten von "Kontaktmagazinen" von Jugendlichen eine im Interesse des Jugendschutzes adäquate Regelung

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Auszug


Erkenntnis Nr. G64/88 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1988

Geschäftszahl

G64/88

Sammlungsnummer

11860

Leitsatz

Art140 Abs1 B-VG; OÖ PolizeistrafG idF LGBl. 94/1985; Individualantrag auf Aufhebung des letzten Halbsatzes in §2 Abs3 litb betreffend die Beschränkung von Ankündigungen, die der Anbahnung von Prostitution dienen; Provokation eines Verwaltungsstrafverfahrens nicht zumutbar - Legitimation gegeben; keine Bedenken aus kompetenzrechtlicher Sicht; keine Bedenken in...

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