Erkenntnis Nr. B159/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1988

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Zusammenfassung


Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; VStG §39 Abs1 und Abs2; vorläufige Beschlagnahme pyrotechnischer Artikel in denkmöglicher Anwendung des §39 Abs2 VStG iVm. §369 Abs1 GewO; Verletzung im Eigentumsrecht durch die - bis zum Zeitpunkt der Erlassung eines Beschlagnahmebescheides - gesetzlose Fortdauer der Beschlagnahme

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Auszug


Erkenntnis Nr. B159/88 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

B159/88

Sammlungsnummer

11820

Leitsatz

Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; VStG §39 Abs1 und Abs2; vorläufige Beschlagnahme pyrotechnischer Artikel in denkmöglicher Anwendung des §39 Abs2 VStG iVm. §369 Abs1 GewO; Verletzung im Eigentumsrecht durch die - bis zum Zeitpunkt der Erlassung eines Beschlagnahmebescheides - gesetzlose Fortdauer der Beschlagnahme

Spruch

1. Der Bf. ist durch die nach dem 7. Jänner 1988 bis zum 14. April 1988 fortdaue...

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