Erkenntnis Nr. B1002/87 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1988

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Zusammenfassung


Art7 Abs1 B-VG; wegen des im Verfahren nicht erbrachten Nachweises geht der VfGH iS des §381 ZPO iVm. §35 VerfGG davon aus, daß der Beschwerdeführer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt - Verletzung im Gleichheitsrecht ausgeschlossen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1002/87 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

B1002/87

Sammlungsnummer

11813

Leitsatz

Art7 Abs1 B-VG; wegen des im...

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