Erkenntnis Nr. A6/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art137 B-VG; Klage gegen ein Land auf Rückzahlung einer zu Unrecht bezahlten Geldstrafe; keine ausreichende Fristsetzung für behördeninterne Veranlassung der Rückzahlung - kein Zahlungsverzug; Abweisung des auf Zinsen und Kosten eingeschränkten Klagebegehrens

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. A6/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1988

Geschäftszahl

A6/88

Sammlungsnummer

11779

Leitsatz

Art137 B-VG; Klage gegen ein Land auf Rückzahlung einer zu Unrecht bezahlten Geldstrafe; keine ausreichende Fristsetzun...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen