Erkenntnis Nr. B778/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988

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HeeresdisziplinarG; Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen verbotenen Verteilen einer Zeitschrift aufgrund von Befehlen, die für den Bf. (einen Grundwehrdiener) nicht unmittelbar iS des §2 Abs4 ADV bindend waren - Willkür

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Auszug


Erkenntnis Nr. B778/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1988

Geschäftszahl

B778/88

Sammlungsnummer

11793

Leitsatz

HeeresdisziplinarG; Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen verbotenen Verteilen einer Zeitschrift aufgrund von Befehlen, die für den Bf. (einen Grundwehrdiener) nicht unmittelbar iS des §2 Abs4 ADV bindend waren - Willkür

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetz...

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