Erkenntnis Nr. B778/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988
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Zusammenfassung
HeeresdisziplinarG; Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen verbotenen Verteilen einer Zeitschrift aufgrund von Befehlen, die für den Bf. (einen Grundwehrdiener) nicht unmittelbar iS des §2 Abs4 ADV bindend waren - Willkür
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Auszug
Erkenntnis Nr. B778/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1988GeschäftszahlB778/88Sammlungsnummer11793LeitsatzHeeresdisziplinarG; Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen verbotenen Verteilen einer Zeitschrift aufgrund von Befehlen, die für den Bf. (einen Grundwehrdiener) nicht unmittelbar iS des §2 Abs4 ADV bindend waren - WillkürSpruchDer Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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