Erkenntnis Nr. B717/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988

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Zusammenfassung


ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung im durch §2 Abs1 gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch gravierende Verfahrensfehler; keine gleichheitswidrige Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B717/88 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1988

Geschäftszahl

B717/88

Sammlungsnummer

11791

Leitsatz

ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung im durch §2 Abs1 gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch gravierende Verfahrensfehler; keine gleichheitswidrige Anwendung

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwend...

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