Erkenntnis Nr. B806/87 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 1988

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Zusammenfassung


BG über die Nachtarbeit der Frauen; Nachtarbeitsverbot für Bäckereiarbeiterinnen Teil eines allgemeinen Verbotes der Frauennachtarbeit; Bedachtnahme des Gesetzgebers auf das international anerkannte Schutzbedürfnis der Frauen; in Übereinstimmung mit dem 89. Abkommen der Internationalem Arbeitsorganisation über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe keine Ausnahme für Backwarenerzeugungsbetriebe - keine Bedenken gegen §9 BäckereiarbeiterG im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz

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Auszug


Erkenntnis Nr. B806/87 im Verfassungsgerichtshof, 30. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1988

Geschäftszahl

B806/87

Sammlungsnummer

11774

Leitsatz

BG über die Nachtarbeit der Frauen; Nachtarbeitsverbot für Bäckereiarbeiterinnen Teil eines allgemeinen Verbotes der Frauennachtarbeit; Bedachtnahme des Gesetzgebers auf das international anerkannte Schutzbedürfnis der Frauen; in Übereinstimmung mit dem 89. Abkommen der Internationalem Arbeitsorganisation über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe keine Ausnahme für Backwarenerzeugungsbetriebe - keine Bedenken gegen §9 BäckereiarbeiterG im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.       Der angefochtene Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Ti...

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