Erkenntnis Nr. V136/87 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1988

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Zusammenfassung


Verhängung einer Bausperre zum Zweck einer - möglichen zukünftigen - Grünlandwidmung durch den Flächenwidmungsplan; Eingriff in die Rechtssphäre der Liegenschaftseigentümer - Zulässigkeit des Individualantrages Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Mauerbach vom 16.09.87 betreffend Verhängung einer Bausperre; "Grünlandnutzung" dem §23 Abs1 NÖ RaumordnungsG 1976 entsprechend konkretisierte Änderungsabsicht für die geplante Umgestaltung des örtlichen Raumordnungsprogrammes; Abweisung des Individualantrages

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Auszug


Erkenntnis Nr. V136/87 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1988

Geschäftszahl

V136/87

Sammlungsnummer

11743

Leitsatz

Verhängung einer Bausperre zum Zweck einer - möglichen zukünftigen - Grünlandwidmung durch den Flächenwidmungsplan; Eingriff in die Rechtssphäre der Liegenschaftseigentümer - Zulässigkeit des Individualantrages Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Mauerbach vom 16.09.87 betreffend Verhängung einer Bausperre; "Grünlandnutzung" dem §23 Abs1 NÖ RaumordnungsG 1976 entsprechend konkretisierte Änderungsabsicht für die geplante Umgestaltung des örtlichen Raumordnungsprogrammes; Abweisung des Individualantrages

Spruch

Dem Antrag wird keine Folge gegeben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.       1. K und M K sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ..., Grundstücksnummer ..., KG Mauerbach. Diese Liegenschaft ist im geltenden Fläc...

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