Beschluss Nr. G153/87 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1988

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Zusammenfassung


Individualantrag auf Aufhebung des §2 LadenschlußG; wirtschaftliche, nicht rechtliche Betroffenheit; keine unmittelbare Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Normunterworfenen durch Verordnungsermächtigung - Legitimationsmangel

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Auszug


Beschluss Nr. G153/87 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1988

Geschäftszahl

G153/87

Sammlungsnummer

11730

Leitsatz

Individualantrag auf Aufhebung des §2 LadenschlußG; wirtschaftliche, nicht rechtliche Betroffenheit; keine unmittelbare Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Normunterworfenen durch Verordnungsermächtigung - Legitimationsmangel

Spruch

Die Gesetzesprüfungsanträge werden zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.       1. Mit einem beim VfGH am 10. Aug...

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