Erkenntnis Nr. B856/88 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1988

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(Ersatz-)Bescheid der OBDK trägt dem Erk. VfSlg. 11284/1987 vollinhaltlich Rechnung; keine Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren und des Gleichheitsrechtes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B856/88 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1988

Geschäftszahl

B856/88

Sammlungsnummer

11712

Leitsatz

(Ersatz-)Bescheid der OBDK trägt dem Erk. VfSlg. 11284/1987 vollinhaltlich Rechnung; keine Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren und des Gleichheitsrechtes

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder wegen Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiese...

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