Erkenntnis Nr. B1187/87 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1988

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Zusammenfassung


Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhaltung nach Erlassung des vollstreckbaren Schubhaftbescheides; Verhängung der Schubhaft schließt Festnahme ein; gesetzlose Festnahme und Anhaltung mangels vorangegangenen förmlichen Schubhaftbescheides - Verletzung der persönlichen Freiheit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1187/87 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1988

Geschäftszahl

B1187/87

Sammlungsnummer

11694

Leitsatz

Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbar...

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