Erkenntnis Nr. B1338/87 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1988

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zuziehung von Ersatzmitgliedern nur im Fall der Verhinderung oder Ablehnung von Mitgliedern gesetzmäßig; gesetzwidrige Zusammensetzung des Disziplinarrates von OBDK nicht wahrgenommen - Entzug des gesetzlichen Richters

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B1338/87 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1988

Geschäftszahl

B1338/87

Sammlungsnummer

11677

Leitsatz

Zuziehung von Ersatzmitgliedern nur im Fall der Verhinderung oder Ablehnung von Mitgliedern gesetzmäßig; gesetzwidrige Zusammensetzung des Disziplinarrates von OBDK nicht wahrgenommen - Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen