Erkenntnis Nr. WI-9/87 im Verfassungsgerichtshof, 18. März 1988

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Zusammenfassung


Einräumung eines weiten Gestaltungsfreiraumes durch Bundesverfassung für die die Organisation des Landes regelnden Normen; Wahl des Landeshauptmannes - kein Verstoß der in §53 Abs4 geregelten Wahlmethode für den Fall einer Pattstellung im Landtag gegen das Gleichheitsgebot bzw. das demokratische Prinzip; Gesetzmäßigkeit der Zusammensetzung des Landtages kann im Verfahren über die Wahl des Landeshauptmannes insoweit nicht geprüft werden, als Möglichkeit einer Anfechtung nach Art141 Abs1 lita besteht

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Auszug


Erkenntnis Nr. WI-9/87 im Verfassungsgerichtshof, 18. März 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1988

Geschäftszahl

WI-9/87

Sammlungsnummer

11669

Leitsatz

Einräumung eines weiten Gestaltungsfreiraumes durch Bundesverfassung für die die Organisation des Landes regelnden Normen; Wahl des Landeshauptmannes - kein Verstoß der in §53 Abs4 geregelten Wahlmethode für den Fall einer Pattstellung im Landtag gegen das Gleichheitsgebot bzw. das demokratische Prinzip; Gesetzmäßigkeit der Zusammensetzung des Landtages kann im Verfahren über die Wahl des Landeshauptmannes insoweit nicht geprüft werden, als Möglichkeit einer Anfechtung nach Art141 Abs1 lita besteht

Spruch

Der Wahlanfechtung wird nicht stattgegeben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.       1.a) Am 4. Oktober 1987 fand die mit V der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1987, LGBl. 46/1987, ausgeschriebene Wahl des Burgenländischen Landtages statt. Von den 36 zu vergebenden Mandaten (Art10 des Landes-Verfassungsgesetzes vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes (L-VG), LGBl. 42/1981 idF LGBl. 21/1984) entfielen dabei auf die wahlwerbenden Parteien

Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ)   17 Mandate,

Österreichische Volkspartei (ÖVP)         16 Mandate,

Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)     3 Mandate,

Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)    0 Mandate,

Die Grüne Alternative

Zelena Alternativa

Zöld Alternativistak (GRÜNE)               0 Mandate,

Burgenland-Initiative m...

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