Erkenntnis Nr. A24/87 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 1988
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Klage gegen den Bund wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Finanzausgleich; Ansprüche auf Ersatz von besonderen für Polizeiverwaltungsaufgaben erwachsenen Aufwendungen wurzeln im öffentlichen Recht - unabhängig vom geltend gemachten Rechtsgrund analog anwendbarer bürgerlichrechtlicher Vorschriften; keine res iudicata - Zulässigkeit der Klage
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. A24/87 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.03.1988GeschäftszahlA24/87Sammlungsnummer11663LeitsatzKlage gegen den Bund wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Finanzausgleich; Ansprüche auf Ersatz von besonderen für Polizeiverwaltungsaufgaben erwachsenen Aufwendungen wurzeln im öffentlichen Recht - unabhängig vom geltend gemachten Rechtsgrund analog anwendbarer bürgerlichrechtlicher Vorschriften; keine res iudicata - Zulässigkeit der KlageAbschließende Regelung der Lastenverteilung zwischen Gebietskörperschaften; von §2 abweichende Regelung muß explizit erfolgen - keine planwidrige Gesetzeslücke; keine analoge Anwendung des ABGB; §4 hat nur Gesetzgeber als AdressatVerfassungskonforme Auslegung des §20 Abs4 iVm. ArtIII Abs1 der Novelle 1986; Kostenersatzansprüche der Stadtgemeinde Krems für die Besorgung von Polizeiverwaltungsaufgaben können erst ab Inkrafttreten der Novelle geltend gemacht werden, stehen aber auch für frühere vom F-VG 1948 b...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. Feber 1963, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Grundwasser im Räume vo... | kundmachung des bundesministeriums für handel und wiederaufbau vom 11 august 1962 betreffend die anwendung des markenschutzgesetzes 1953 im verhält... | Bundesgesetz vom 27 Juni 1962 mit dem das Bundesgesetz über Ersatzleistungen an öffentlich Bedienstete während de... | Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5 Oktober 1961 betreffend die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des... | Arrêt nº 6B 786/2009 de Tribunal Fédéral, February 01, 2010 | arrêt nº 2c 617/2009 de iie cour de droit public, february 04, 2010 | Urteil nº 35/2010 de Verfassungsgerichtshof April 22 2010 | amendement de l arrangement administratif relatif aux modalités d application de la convention sur la sécurité s...