Erkenntnis Nr. B356/87 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1988
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch zeitweilige Untätigkeit der belangten Behörde; Abtrennung von Almgrundstücken vom Vollerwerbsbetrieb des Übergebers - keine denkunmögliche Verweigerung der grunderwerbsbehördlichen Zustimmung zum Schenkungsvertrag
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Auszug
Erkenntnis Nr. B356/87 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.1988GeschäftszahlB356/87Sammlungsnummer11614LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch zeitweilige Untätigkeit der belangten Behörde; Abtrennung von Almgrundstücken vom Vollerwerbsbetrieb des Übergebers - keine denkunmögliche Verweigerung der grunderwerbsbehördlichen Zustimmung zum SchenkungsvertragSpruchDie Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer r...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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