Erkenntnis Nr. B356/87 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1988

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch zeitweilige Untätigkeit der belangten Behörde; Abtrennung von Almgrundstücken vom Vollerwerbsbetrieb des Übergebers - keine denkunmögliche Verweigerung der grunderwerbsbehördlichen Zustimmung zum Schenkungsvertrag

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Auszug


Erkenntnis Nr. B356/87 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1988

Geschäftszahl

B356/87

Sammlungsnummer

11614

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch zeitweilige Untätigkeit der belangten Behörde; Abtrennung von Almgrundstücken vom Vollerwerbsbetrieb des Übergebers - keine denkunmögliche Verweigerung der grunderwerbsbehördlichen Zustimmung zum Schenkungsvertrag

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer r...

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