Erkenntnis Nr. B1103/87 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1988

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Zuständigkeit der OBDK (letztinstanzlich) über das Begehren eines Rechtsanwaltsanwärters auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Praxiszeiten auf die Ausbildungszeit zu entscheiden - Entzug des gesetzlichen Richters wegen Verweigerung der Sachentscheidung; Aufhebung des aus sprachlichen Gründen nicht teilbaren Bescheides zur Gänze

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1103/87 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1988

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1988

Geschäftszahl

B1103/87

Sammlungsnummer

11601

Leitsatz

Zuständigkeit der OBDK (letztinstanzlich) über das Begehren eines Rechtsanwaltsanwärters auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Praxiszeiten auf die Ausbildungszeit zu entscheiden - Entzug des gesetzlichen Richters wegen Verweigerung der Sachentscheidung; Aufhebung des aus sprachlichen Gründen nicht teilbaren Bescheides zur Gänze

Spruch

Der Bf. ist durch d...

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