Erkenntnis Nr. B1103/87 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1988
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Zusammenfassung
Zuständigkeit der OBDK (letztinstanzlich) über das Begehren eines Rechtsanwaltsanwärters auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Praxiszeiten auf die Ausbildungszeit zu entscheiden - Entzug des gesetzlichen Richters wegen Verweigerung der Sachentscheidung; Aufhebung des aus sprachlichen Gründen nicht teilbaren Bescheides zur Gänze
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1103/87 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1988
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.02.1988GeschäftszahlB1103/87Sammlungsnummer11601LeitsatzZuständigkeit der OBDK (letztinstanzlich) über das Begehren eines Rechtsanwaltsanwärters auf Feststellung der Anrechenbarkeit von Praxiszeiten auf die Ausbildungszeit zu entscheiden - Entzug des gesetzlichen Richters wegen Verweigerung der Sachentscheidung; Aufhebung des aus sprachlichen Gründen nicht teilbaren Bescheides zur GänzeSpruchDer Bf. ist durch d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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