Erkenntnis Nr. B1218/86 im Verfassungsgerichtshof, 7. Dezember 1987
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Zusammenfassung
Verhängung einer Verwaltungsstrafe gem. ArtVIII zweiter Fall EGVG (Erregung ungebührlichen störenden Lärms durch Klavierspielen einer Konzertpianistin und Klavierpädagogin); Hinweis auf VfSlg. 10401/1985; die Strafnorm des ArtVIII EGVG ist ihrer Zielsetzung nach nicht darauf gerichtet, künstlerische Betätigung zu verhindern - in verfassungskonformer Auslegung erfordert ihre Anwendung eine Abwägung zwischen der durch Art17a StGG geschützten künstlerischen Freiheit und jenen Rechtsgütern, zu deren Zweck sie besteht; Abstellen der Entscheidung ausschließlich auf die Intensität der Lärmerregung ohne Beachtung der Frage künstlerischer Betätigung - durch Unterlassen jeglicher Abwägung Verletzung im Recht auf Freiheit der Kunst
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1218/86 im Verfassungsgerichtshof, 7. Dezember 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.12.1987GeschäftszahlB1218/86Sammlungsnummer11567LeitsatzVerhängung einer Verwaltungsstrafe gem.ArtVIII zweiter Fall EGVG (Erregung ungebührlichen störenden Lärms durch Klavierspielen einer Konzertpianistin und Klavierpädagogin); Hinweis auf VfSlg. 10401/1985; die Strafnorm des ArtVIII EGVG ist ihrer Zielsetzung nach nicht darauf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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