Erkenntnis Nr. B1218/86 im Verfassungsgerichtshof, 7. Dezember 1987

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Zusammenfassung


Verhängung einer Verwaltungsstrafe gem. ArtVIII zweiter Fall EGVG (Erregung ungebührlichen störenden Lärms durch Klavierspielen einer Konzertpianistin und Klavierpädagogin); Hinweis auf VfSlg. 10401/1985; die Strafnorm des ArtVIII EGVG ist ihrer Zielsetzung nach nicht darauf gerichtet, künstlerische Betätigung zu verhindern - in verfassungskonformer Auslegung erfordert ihre Anwendung eine Abwägung zwischen der durch Art17a StGG geschützten künstlerischen Freiheit und jenen Rechtsgütern, zu deren Zweck sie besteht; Abstellen der Entscheidung ausschließlich auf die Intensität der Lärmerregung ohne Beachtung der Frage künstlerischer Betätigung - durch Unterlassen jeglicher Abwägung Verletzung im Recht auf Freiheit der Kunst

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1218/86 im Verfassungsgerichtshof, 7. Dezember 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1987

Geschäftszahl

B1218/86

Sammlungsnummer

11567

Leitsatz

Verhängung einer Verwaltungsstrafe gem.

ArtVIII zweiter Fall EGVG (Erregung ungebührlichen störenden Lärms durch Klavierspielen einer Konzertpianistin und Klavierpädagogin); Hinweis auf VfSlg. 10401/1985; die Strafnorm des ArtVIII EGVG ist ihrer Zielsetzung nach nicht darauf...

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