Beschluss Nr. V21/87 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 1987

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Zusammenfassung


Individualantrag auf Aufhebung der FleischV des BMGU vom 15.5.1979; behaupteter Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers (Gastgewerbebetreibender) hier in der V nach Art und Ausmaß nicht eindeutig bestimmt; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre - Mangel der Antragslegitimation

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Auszug


Beschluss Nr. V21/87 im Verfassungsgerichtshof, 1. Dezember 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1987

Geschäftszahl

V21/87

Sammlungsnummer

11560

Leitsatz

Individualantrag auf Aufhebung der FleischV

des BMGU vom 15.5.1979; behaupteter Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers (Gastgewerbebetreibender) hier in der V nach Art und Ausmaß nicht eindeutig bestimmt; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre - Mangel der Antragslegitimation

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.       1. Auf Grund des §7 Abs2 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86 (...

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