Erkenntnis Nr. B355/87 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1987
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Zusammenfassung
Erhöhter (Einfuhr-)Umsatzsteuersatz gilt nicht für ein Flugzeug, das aus Österreich ausgeführt, im Ausland repariert und dann wieder nach Österreich eingeführt wurde; Verletzung im Gleichheitsrecht durch - fälschliche - Unterstellung eines gleichheitswidrigen Gesetzesinhaltes (unter Hinweis auf VfSlg. 10387/1985 und B1260/86 vom 1.10.1987)
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Auszug
Erkenntnis Nr. B355/87 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.11.1987GeschäftszahlB355/87Sammlungsnummer11525LeitsatzErhöhter (Einf...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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