Beschluss Nr. B750/87 im Verfassungsgerichtshof, 12. Oktober 1987

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Unzuständigkeit des VfGH

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Auszug


Beschluss Nr. B750/87 im Verfassungsgerichtshof, 12. Oktober 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1987

Geschäftszahl...

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