Beschluss Nr. V66/87 im Verfassungsgerichtshof, 5. Oktober 1987

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Keine Zuständigkeit des VfGH, über das Vorliegen einer Verordnung abzusprechen; Erfordernis eines Aufhebungsbegehrens und der Darlegung der Bedenken im einzelnen; Zurückweisung des Antrages

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. V66/87 im Verfassungsgerichtshof, 5. Oktober 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1987

Geschäftszahl...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen