Erkenntnis Nr. B426/86 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1987

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Zusammenfassung


Vorschreibung von Umsatzsteuer für bf. Gesellschaft (Ziviltechnikerbüro) ohne Gewährung des begünstigten Steuersatzes nach §10 Abs2 Z7 litc UStG 1972; eine freiberufliche Tätigkeit wird im Prinzip (nur) von natürlichen Personen ausgeübt; wenn der Abgabepflichtige seine an sich freiberufliche Tätigkeit in Form und im Rahmen einer juristischen Person ausübt, muß er auch die Nachteile in Kauf nehmen, die mit diesem System verbunden sind; hier keine Bedenken gegen die Differenzierung zwischen juristischen und natürlichen Personen; keine Rechtsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B426/86 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1987

Geschäftszahl

B426/86

Sammlungsnummer

11468

Leitsatz

Vorschreibung von Umsatzsteuer für bf. Gesellschaft (Ziviltechnikerbüro) ohne Gewährung des begünstigten Steuersatzes nach §10 Abs2 Z7 litc UStG 1972; eine freiberufliche Tätigkeit wird im Prinzip (nur) von natürlichen Personen ausgeübt; wenn der Abgabepflichtige seine an sich freiberufliche Tätigk...

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