Erkenntnis Nr. B426/86 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1987
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Zusammenfassung
Vorschreibung von Umsatzsteuer für bf. Gesellschaft (Ziviltechnikerbüro) ohne Gewährung des begünstigten Steuersatzes nach §10 Abs2 Z7 litc UStG 1972; eine freiberufliche Tätigkeit wird im Prinzip (nur) von natürlichen Personen ausgeübt; wenn der Abgabepflichtige seine an sich freiberufliche Tätigkeit in Form und im Rahmen einer juristischen Person ausübt, muß er auch die Nachteile in Kauf nehmen, die mit diesem System verbunden sind; hier keine Bedenken gegen die Differenzierung zwischen juristischen und natürlichen Personen; keine Rechtsverletzung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B426/86 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum02.10.1987GeschäftszahlB426/86Sammlungsnummer11468LeitsatzVorschreibung von Umsatzsteuer für bf. Gesellschaft (Ziviltechnikerbüro) ohne Gewährung des begünstigten Steuersatzes nach §10 Abs2 Z7 litc UStG 1972; eine freiberufliche Tätigkeit wird im Prinzip (nur) von natürlichen Personen ausgeübt; wenn der Abgabepflichtige seine an sich freiberufliche Tätigk...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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