Beschluss Nr. V47/87 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1987

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Zusammenfassung


Individualantrag auf Aufhebung von Teilen der LärmschutzV des Gemeinderates der Gemeinde Seeboden vom 6.5.1985; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers durch die - den Anwendungsbereich des §2 Ktn. PolizeiG betr. Lärmerregung nicht einschränkenden - angefochtenen Bestimmungen der V

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Auszug


Beschluss Nr. V47/87 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1987

Geschäftszahl

V47/87

Sammlungsnummer

11452

Leitsatz

Individualantrag auf Aufhebung von Teilen der LärmschutzV des Gemeinderates der Gemeinde Seeboden vom 6.5.1985; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers durch die - den Anwendungsbereich des §2 Ktn. PolizeiG...

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