Beschluss Nr. B695/87 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1987

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Zusammenfassung


Einleitungsbeschluß iS des §29 Abs3 und 4 Disziplinarstatut für Rechtsanwälte - kein Bescheid, sondern bloße Verfahrensanordnung, die weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit einem außerordentlichen Rechtsbehelf selbständig bekämpfbar ist (unter Hinweis auf VfSlg. 9425/1982)

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Auszug


Beschluss Nr. B695/87 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1987

Geschäftszahl

B695/87

Sammlungsnummer

11448

Leitsatz

Einleit...

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