Beschluss Nr. B1068/86 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1987

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Zusammenfassung


Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; wenn dem Zustelldatum an den Zustellbevollmächtigten keine Beachtung geschenkt wird und nur darauf geachtet wird, wann der Bf. den Bescheid selbst zu Gesicht bekommen hat - kein Versehen minderen Grades, sondern auffallende Sorglosigkeit; keine Stattgebung des Antrages; Zurückweisung der Beschwerde als verspätet

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Auszug


Beschluss Nr. B1068/86 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1987

Geschäftszahl

B1068/86

Sammlungsnummer

11434

Leitsatz

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; wenn dem Zustelldatum an den Zustellbevollmächtigten keine Beac...

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