Erkenntnis Nr. B92/85 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1987

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Zusammenfassung


Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel und mit der Faust gegen den Bf., der kein Versammlungsteilnehmer war; Vorgehen der (an sich zur Versammlungsauflösung befugten) Beamten diente nicht dem Zweck der Amtshandlung (Versammlungsauflösung) - Mißhandlungsabsicht; Verstoß gegen Art3 MRK

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Auszug


Erkenntnis Nr. B92/85 im Verfassungsgerichtshof, 25. September 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1987

Geschäftszahl

B92/85

Sammlungsnummer

11422

Leitsatz

Versetzen von Schlägen mit dem Gummiknüppel und mit der Faust gegen den Bf., der kein Versammlungsteilnehmer war; Vorgehen der (an sich zur Versammlungsauflösung befugten) Beamten diente nicht dem Zweck der Amtshandlung (Versammlungsauflösung) - Mißhandlungsabsicht; Verstoß gegen Art3 MRK

Spruch

Der Bf. ist dadurch, daß ihm Organe der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich am 19...

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