Erkenntnis Nr. A2/87 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1987

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Zusammenfassung


Klage einer Gemeinde wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus dem Finanzausgleich; ausschließlich auf die (behauptete) Verfassungswidrigkeit der Gemeindezusammenlegung von St. Pölten mit einer anderen Gemeinde gestütztes Klagebegehren; hier mangelnde Präjudizialität der die Gemeindestruktur regelnden Vorschriften; Abweisung der Klage

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Auszug


Erkenntnis Nr. A2/87 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1987

Geschäftszahl

A2/87

Sammlungsnummer

11394

Leitsatz

Klage einer Gemeinde wegen vermögensrechtlicher

Ansprüche aus dem Finanzausgleich; ausschließlich auf die (behauptete) Verfassungswidrigkeit der Gemeindezusammenlegung von St. Pölten mit einer anderen Gemeinde gestütztes Klagebegehren; hier mangelnde Präjudizialität der die Gemeindestruktur regelnden Vorschriften; Abweisung der Klage

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.       1.a) Im Rechtsstreit der klagenden Partei Gemeinde A, Niederösterreich, wider die beklagte Partei Land Niederösterreich wegen vermögensrechtlicher Ansprüche nach den maßgebenden finanzausgleichsgesetzlichen Bestimmungen wird die Fällung folgenden Urteils begehrt:

"a) die beklagte Partei ist schuldig,...

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