Beschluss Nr. G115/87 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1987

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Zusammenfassung


Weder Art144 B-VG noch eine andere Bestimmung räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, gegen das Unterbleiben einer behördlichen Tätigkeit einzuschreiten

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Auszug


Beschluss Nr. G115/87 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1987

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