Beschluss Nr. V73/86 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1987

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Zusammenfassung


Gewichtsbeschränkungen für Zufahrtsstraßen; Eingriff in die Rechtssphäre der Eigentümer dieser Zufahrtsstraßen; jedoch Antrag auf Erteilung der Ausnahmebewilligung nach §45 StVO 1960 zumutbar, da auch Erlegung einer Sicherheitsleistung nach §45 Abs3 StVO 1960 nicht unmittelbar an den Bewilligungsbescheid geknüpft ist; mangelnde Antragslegitimation

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Auszug


Beschluss Nr. V73/86 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1987

Geschäftszahl

V73/86

Sammlungsnummer

11366

Leitsatz

Gewichtsbeschränkungen für Zufahrtsstraßen;

Eingriff in die Rechtssphäre der Eigentümer dieser Zufahrtsstraßen;

jedoch Antrag auf Erteilung der Ausnah...

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