Erkenntnis Nr. B158/86 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1987
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Zusammenfassung
Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde ohne Anschuldigung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; vertretbare Annahme, des Verstoßes gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Anwendung der Verjährungsbestimmungen aus dem Strafrecht oder dem Verwaltungsstrafrecht; analoge Anwendung der Bestimmungen des StGB über das Absorptionsprinzip vertretbar; keine Verletzung in der Erwerbsausübungsfreiheit nach Art6 StGG; keine Willkür
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Auszug
Erkenntnis Nr. B158/86 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.06.1987GeschäftszahlB158/86Sammlungsnummer11350LeitsatzSchuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde ohne Anschuldigung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; vertretbare Annahme, des Verstoßes gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Anwendung der Verjährungsbestimmungen aus dem Strafrecht oder dem Verwaltungsstrafrecht; analoge Anwendung der Bestimmungen des StGB über das Absorptionsprinzip vertretbar; keine Verletzung in der Erwerbsausübungsfreiheit nach Art6 StGG; keine WillkürSpruchDer Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt w...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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