Erkenntnis Nr. B158/86 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1987

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Zusammenfassung


Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde ohne Anschuldigung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; vertretbare Annahme, des Verstoßes gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Anwendung der Verjährungsbestimmungen aus dem Strafrecht oder dem Verwaltungsstrafrecht; analoge Anwendung der Bestimmungen des StGB über das Absorptionsprinzip vertretbar; keine Verletzung in der Erwerbsausübungsfreiheit nach Art6 StGG; keine Willkür

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Auszug


Erkenntnis Nr. B158/86 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1987

Geschäftszahl

B158/86

Sammlungsnummer

11350

Leitsatz

Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde ohne Anschuldigung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; vertretbare Annahme, des Verstoßes gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes durch leichtfertige Anwendung der Verjährungsbestimmungen aus dem Strafrecht oder dem Verwaltungsstrafrecht; analoge Anwendung der Bestimmungen des StGB über das Absorptionsprinzip vertretbar; keine Verletzung in der Erwerbsausübungsfreiheit nach Art6 StGG; keine Willkür

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt w...

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