Beschluss Nr. B830/86 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1987

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Zusammenfassung


Mangelnde Ausschöpfung des Instanzenzuges nach §11 Abs2 FrPG gegen ein Aufenthaltsverbot; Festnahme, Anhaltung und Abschiebung als Maßnahme zur Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes und der Verhängung der Schubhaft - keine selbständige Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

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Auszug


Beschluss Nr. B830/86 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1987

Geschäftszahl

B830/86

Sammlungsnummer

11333

Leitsatz

Mangelnde Auss...

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