Beschluss Nr. B654/85 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1987

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Zusammenfassung


Beschwerde gegen Abweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Bestätigung der Grundverkehrsbehörde iSd §1 Abs1 Nö. GVG 1973; Vorwegnahme des bestmöglichen Erfolges der Beschwerde durch spätere Entscheidung der Grundverkehrsbehörde, mit der dem Rechtsgeschäft die Zustimmung erteilt wurde; Unwirksamkeit des angefochtenen Bescheides; Einstellung des Verfahrens in sinngemäßer Anwendung des §86 VerfGG; das verfassungsgerichtliche Verfahren ist nicht zur Klärung einer abstrakten Rechtslage eingerichtet

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Auszug


Beschluss Nr. B654/85 im Verfassungsgerichtshof, 6. März 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1987

Geschäftszahl

B654/85

Sammlungsnummer

11279

Leitsatz

Beschwerde gegen Abweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Bestätigung der Grundv...

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